Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der designfunktion FaaS GmbH (nachfolgend: Vermieter) finden Anwendung auf sämtliche Geschäfte und Verträge des Vermieters, welche die Vermietung von Möbeln und Büroausstattung betreffen. Es gelten ausschließlich die AGB der designfunktion FaaS GmbH, abweichende oder entgegenstehende AGB des Mieters bedürfen zu deren wirksamer Vereinbarung der Bestätigung durch die designfunktion FaaS GmbH in Textform.

Das Angebot der designfunktion FaaS GmbH richtet sich ausschließlich an Unternehmer. 

2. Vertragsgegenstand

Der Vermieter stellt dem Mieter zum gewünschten Liefertermin Büroausstattung zur Nutzung für gewerbliche Zwecke in seinen Räumlichkeiten (Einsatzort) zur Verfügung. Ohne ausdrückliche gesonderte Vereinbarung sind Liefertermine immer inverbindlich. Die Mietgegenstände sind im Einzelnen nach Anzahl, Zustand Art und monatlicher Miete in der Auftragsbestätigung zwischen den Parteien vereinbart. Einsatzort ist die vom Mieter bei der Bestellung angegebene Lieferanschrift.

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände dem Mieter am Einsatzort in betriebsfertig montiertem Zustand zu übergeben sowie zum Vertragsende am Einsatzort abzuholen. Die Kosten für Lieferung und Montage sowie Abholung und Demontage trägt der Mieter.

Der Vermieter weist darauf hin, dass Abbildungen oder vorgelegte Holz- und Stoffmuster, Farbkarten u. Ä. lediglich zur annähernden Bestimmung der Mietsache herangezogen werden können. Änderungen in Farbe, Material und Ausstattung bleiben ausdrücklich vorbehalten. Eigenschaften von Einrichtungsgegenständen gelten nur als vereinbart, wenn dies in Textform erfolgt ist. Der Vermieter weist darauf hin, dass insbesondere Echtholz und Lederprodukte ein erhebliches Farb- und Musterspiel aufweisen, Farb- und Strukturunterschiede stellen keinen Mietmangel dar.

3. Vertragsschluss

Angebote des Vermieters sind stets freibleibend und unverbindlich und stellen lediglich eine Aufforderung an den Mieter dar, seinerseits ein Angebot auf den Abschluss eines Mietvertrags abzugeben (Bestellung). An seine Bestellung ist der Mieter 10 Tage gebunden. Der Mietvertrag kommt erst durch Auftragsbestätigung des Vermieters zu Stande.

Ergeben sich Änderungen durch etwaige Irrtümer, die dem Vermieter in dem Angebot, in der Auftragsbestätigung oder bei der Rechnungserteilung unterlaufen, insbesondere auch Irrtümer bei der Preisangabe, in der Kalkulation oder durch falsche Addition, berechtigen diese den Vermieter nach seiner Wahl zur Anfechtung oder zum Rücktritt vom Vertrag.

4. Mietzahlungen

Die für Lieferung und Montage angefallenen Kosten sowie die erste Miete sind fällig mit Übergabe der Mietsache an den Mieter und auf Rechnungsstellung des Vermieters binnen 7 Tagen eingehend auf das Konto des Vermieters

Kontoinhaber: designfunktion FaaS GmbH

IBAN: DE92 7007 0010 0558 0345 00
BIC: DEUTDEMMXXX
Bank: Deutsche Bank

zu bezahlen. Die Folgemieten sind jeweils monatlich im Voraus eingehend zum ersten eines jeden Monats auf das vorgenannte Konto des Vermieters bargeldlos zu bezahlen.

5. Vertragslaufzeit / Kündigung

Das Mietverhältnis beginnt am Tag der Lieferung und Montage und ist unbefristet. Der Vertrag kann mit einer Frist von jeweils 14 Tagen erstmalig nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit, anschließend zum jeweiligen Monatsende ordentlich gekündigt werden. Die Kündigung hat schriftlich zu erfolgen.

Nach Ablauf der Mindestmietdauer ist der Mieter zudem nach Maßgabe der vorstehenden Frist zur Teilkündigung einzelner Mietgegenstände berechtigt.

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt im Übrigen unberührt und richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

Einen wichtigen Grund für eine außerordentliche fristlose Kündigung durch den Vermieter stellt insbesondere dar

  • Verzug des Mieters von 14 Tagen In Höhe mindestens einer Monatsmiete trotz Mahnung
  • erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters
  • mangelnde Pflege oder unsachgemäßer Gebrauch der Mietsache

Im Falle der außerordentlich fristlosen Kündigung ist der Mieter verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich die Abholung der Mietsache zu ermöglichen und hierzu Zugang zu gewähren.

6. Lieferungen

Die Lieferung und Montage erfolgt zum Vertragsbeginn innerhalb der Bundesrepublik Deutschland auf Kosten des Mieters, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wird; für eine Lieferung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Der Mieter ist dafür verantwortlich, dass der Transport an den Einsatzort – auch durch Eingänge und Treppenhäuser – mit den üblichen Mitteln eines Möbeltransportes erfolgen kann.

Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Mietsache geht mit der Übergabe der Mietsache an den Spediteur oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den Mieter über. Der Übergabe steht es gleich, wenn sich der Mieter mit der Annahme in Verzug befindet.

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit und vertragsgemäßen Zustand zu überprüfen. Mängelrügen für offensichtliche Mängel oder bei Vertragsbeginn bestehende Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit sind innerhalb einer Woche nach Übergabe dem Vermieter in Textform mitzuteilen. Erfolgt keine Mängelanzeige gilt die Mietsache als vertragsgemäß genehmigt; eine Minderung der vertraglich vereinbarten Miete ist dann ausgeschlossen. Bei wesentlichen Mängeln ist die Vermieterin nach eigener Wahl berechtigt, die Mietsache zu reparieren oder Ersatz zu stellen.

7. Pflichten des Mieters / Haftung

Die Mietsache wird dem Mieter auf dessen Gefahr ausgeliefert und bleiben bei diesem auf dessen Gefahr. Er haftet für unsachgemäße Benutzung, Beschädigung und den zufälligen Untergang. Die Mietgegenstände werden dem Mieter nur für die gewöhnliche Verwendung überlassen.

Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache schonend und pfleglich zu behandeln und dem Vermieter auftretende Schäden oder Mängel, welche über durch übliche Nutzung entstehende unvermeidliche Gebrauchs- und Abnutzungsspuren hinausgehen, unverzüglich in Textform anzuzeigen.

Der Mieter haftet insbesondere auch für Schäden, welche von Dritten, unter anderem von Mitarbeitern, Kunden oder Besuchern, an der Mietsache verursacht werden.

Die Kosten für die Behebung kleiner Schäden an der Mietsache, auch wenn diese nicht dem Mietgebrauch oder der Risikosphäre des Mieters zuzuordnen sind, trägt der Mieter bis zu einer Höhe von € 200 netto im Einzelfall, im Jahr maximal € 1.000 netto, selbst.

Will der Mieter die Mietgegenstände an einem anderen als dem vereinbarten Einsatzort nutzen, bedarf es hierfür der vorherigen Einholung der Zustimmung des Vermieters.

8. Pflichten des Vermieters / Haftung

Der Vermieter ist verpflichtet, die Mietsache zum vereinbarten Vertragsbeginn in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung zu stellen.

Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit des Vermieters, eines Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen. Daneben haftet der Vermieter nur in Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der schuldhaften Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten. Der Schadenersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine Haftung der Vermieterin für jegliche Schäden, welche aus vertragswidrigem Gebrauch der Mietsache oder unsachgemäßem Umgang resultieren, ist ausgeschlossen.

9. Zahlungsbedingungen / Verzug

Maßgeblich sind stets die bei Beauftragung vereinbarten Preise; sämtliche Preisangaben des Vermieters sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Der Betrag der ersten Mietzahlung und die Kosten der Auslieferung und Montage sind sofort nach Übergabe fällig, die folgenden Mieten jeweils zum ersten eines Monats monatlich im Voraus.

Der Vermieter ist berechtigt, bei Zahlungsverzug des Mieters ab Verzugseintritt Verzugszinsen in Höhe der jeweils üblichen Banksätze für Überziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 9 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, jeweils zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

10. Kaufoption

Der Mieter ist nach Ablauf der Mindestlaufzeit bei ungekündigtem Mietverhältnis jederzeit berechtigt, die Mietsache käuflich zu erwerben.  Der Kaufpreis bestimmt sich in diesem Fall aus dem UVP (unverbindlicher Verkaufspreis) des jeweiligen Herstellers unter vollständiger Anrechnung der durch den Mieter bezahlten Nettomieten. Eine Auszahlung der anrechenbaren Mieten ist ausgeschlossen.

11. Aufrechnungsverbot

Der Mieter darf gegenüber Forderungen des Vermieters nur mit unstreitigen oder rechtskräftig festgestellten eigenen Forderungen aufrechnen.

12. Untervermietung

Eine Untervermietung ist nicht gestattet.

13. Vertragsbeendigung

Der Mieter ist verpflichtet, bei Vertragsende die Mietsache nebst etwaig überlassenem Zubehör vollständig und in gereinigtem, mangelfreiem und vertragsgerechtem Zustand an den Vermieter zu übergeben und abholfertig und zugänglich bereit zu halten.

Setzt der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach Vertragsbeendigung fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

Werden die Mietgegenstände nicht rechtzeitig zurückgegeben, so wird für die Dauer der Vorenthaltung eine Nutzungsentschädigung in Höhe von mindestens der vereinbarten Miete durch den Mieter geschuldet.

Für in Verlust geratene Mietgegenstände haftet der Mieter auch dann, wenn er den Verlust nicht verschuldet hat, in Höhe des Wiederbeschaffungswerts. Für Beschädigungen an den Mietgegenständen haftet der Mieter auch dann, wenn er die Beschädigung nicht verschuldet hat, in Höhe der Reparaturkosten, soweit diese den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen.

Weitergehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt. 

14. Schlussbestimmungen

Zur Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes ist es notwendig, die personenbezogenen Daten der Kunden durch die EDV des Vermieters zu speichern (Hinweis gem. § 33 BDSG). Der Vermieter verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.

Gerichtsstand ist München; es gilt ausschließlich deutsches Recht.

Nebenabreden sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Auch die Aufhebung des Textformerfordernisses bedarf der Textform.

Sollte eine dieser Vertragsbedingungen unwirksam sein, so tritt an ihre Stelle diejenige wirksame, die der unwirksamen am nächsten kommt. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird nicht berührt.