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Steuern & Buchhaltung

Büromöbel mieten steuerlich absetzen: Der Praxis-Guide 2026

Büromöbel-Miete ist bilanziell so unkompliziert, wie ein Kostenposten sein kann: laufender Aufwand, volle Vorsteuer, keine Abschreibungstabelle. Wir erklären, was Geschäftsführung und Buchhaltung wissen sollten – und wo der Unterschied zu Kauf und Leasing wirklich sitzt.

7 Min. Lesezeit
Schreibtisch mit Steuerunterlagen, Taschenrechner und Euro-Münzen

Kurz vorweg: Wir sind Möbel-Vermieter, keine Steuerberater. Dieser Artikel gibt Orientierung nach aktueller Rechtslage in Deutschland – die konkrete Buchung stimmt ihr bitte mit eurer Steuerberatung ab.

Die Kurzfassung für die Geschäftsführung

  • Mietrate = 100 % Betriebsausgabe im Monat der Zahlung.
  • Vorsteuer voll abziehbar – Furnable-Rechnungen weisen die 19 % USt aus.
  • Keine Aktivierung, keine AfA-Tabelle, keine Bilanzverlängerung.
  • Kein wirtschaftliches Eigentum beim Mieter – Möbel bleiben bei Furnable.

Im Klartext: Ihr behandelt Mietmöbel wie Büromiete, Software-Abos oder Reinigung. Ein Buchungssatz pro Monat, fertig.

So bucht die Buchhaltung eine Mietrate

Nach SKR 03 / SKR 04 landen Möbel-Mietraten typischerweise auf einem Aufwandskonto für Miete oder gemietete Sachanlagen. Übliche Buchungssätze:

  • SKR 03: Konto 4210 „Miete" bzw. 4230 „Mietleasing" gegen Bank/Kreditor.
  • SKR 04: Konto 6310 „Miete" bzw. 6330 „Mietleasing" gegen Bank/Kreditor.
  • Vorsteuer: 19 % auf Konto 1576 (SKR 03) / 1406 (SKR 04).
Wichtig: Die exakte Kontenwahl hängt vom Kontenrahmen und der internen Konvention ab. Fragt eure Steuerberatung nach dem passenden Konto – die Systematik (Aufwand + Vorsteuer) ist überall gleich.

Warum Miete steuerlich so entspannt ist

Beim Kauf müsst ihr Büromöbel aktivieren und über die Nutzungsdauer abschreiben. Die amtliche AfA-Tabelle sieht für Büromöbel 13 Jahre vor – ein 800-€-Schreibtisch drückt also nur ~62 € pro Jahr aufs Ergebnis. Geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG bis 800 € netto) dürfen sofort abgeschrieben werden, alles darüber wandert in den Anlagenspiegel.

Beim Leasing hängt die Behandlung vom Vertragstyp ab: Beim Operating-Leasing sind Raten Aufwand, beim Finanzierungsleasing muss der Leasingnehmer je nach BMF-Erlass aktivieren und abschreiben (BMF-Schreiben vom 19.4.1971 „Leasing-Erlass"). Das kann bilanziell deutlich komplexer werden.

Bei Miete gibt es diese Frage schlicht nicht: Die Möbel bleiben zivilrechtlich und wirtschaftlich Eigentum des Vermieters. Für euch ist es laufender Betriebsaufwand nach § 4 Abs. 4 EStG – Ende der Fahnenstange.

Vorsteuerabzug: der oft übersehene Bonus

Als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen zieht ihr die 19 % Umsatzsteuer aus jeder Furnable-Rechnung direkt als Vorsteuer. Beispiel: 1.000 € netto Mietrate → 1.190 € brutto, davon holt sich eure USt-Voranmeldung 190 € zurück. Effektive Belastung: 1.000 €.

Beim Kauf gilt das genauso, aber ihr müsst den Kaufpreis erstmal aufwenden. Miete = Vorsteuer-Vorteil, ohne dass Kapital gebunden wird.

Rechenbeispiel: 15-Personen-Team, Vollausstattung

Ausgangslage: 15 Arbeitsplätze mit Schreibtisch, Stuhl, Meetingraum, Empfangsbereich.

  • Kauf: ~45.000 € netto, aktiviert, AfA über 13 Jahre = ~3.460 €/Jahr Aufwand. Cashflow-Belastung: einmalig 45.000 €.
  • Miete bei Furnable: ~1.100 €/Monat = 13.200 €/Jahr voller Betriebsaufwand. Cashflow: gleichmäßig, keine Kapitalbindung.

Über 3 Jahre wandern beim Kauf ~10.400 € aufs Ergebnis, beim Mieten ~39.600 € – letzteres senkt also deutlich sichtbarer euren körperschaft- bzw. gewerbesteuerpflichtigen Gewinn. Ob das gut oder schlecht ist, hängt von eurer Ergebnisplanung ab – für die meisten wachsenden Unternehmen ist der Cashflow-Vorteil aber der wichtigere Hebel.

Was ihr für Betriebsprüfung und Jahresabschluss braucht

  • Mietvertrag mit klarer Laufzeit und Leistungsbeschreibung – bei Furnable Teil des Angebots.
  • Rechnungen mit USt-Ausweis (§ 14 UStG) – bekommt ihr monatlich.
  • Nachweis der betrieblichen Nutzung – Möbel stehen im Büro, das reicht.
  • Keine Anlagenkartei nötig, da die Möbel nicht euer Eigentum sind.

Sonderfall Homeoffice

Wenn ihr Mitarbeitende mit Homeoffice-Möbeln ausstattet und diese direkt an die Privatadresse liefert, bleibt der Vorgang steuerlich Betriebsausgabe – Voraussetzung ist die berufliche Veranlassung. Für die Mitarbeitenden entsteht kein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil, solange die Möbel im Firmeneigentum (bzw. Mietverhältnis) bleiben und ausschließlich beruflich genutzt werden.

FAQ Kurzfassung

Sind Mietraten voll absetzbar? Ja, zu 100 % im Monat der Zahlung.

Kann ich Vorsteuer ziehen? Ja, sofern ihr vorsteuerabzugsberechtigt seid.

Muss ich Möbel bilanzieren? Nein, wirtschaftliches Eigentum bleibt beim Vermieter.

Was ist mit der AfA-Tabelle? Nicht relevant – die gilt nur für gekaufte Anlagegüter.

Fazit

Steuerlich ist die Miete das schlankste Modell: voller Aufwand, volle Vorsteuer, keine Bilanzierung, keine Abschreibungstabelle. Für wachsende Unternehmen, Projektbüros und alle, die Kapital lieber binden wollen, wo es Rendite bringt, ist das ein klarer Vorteil gegenüber Kauf und Leasing.

Ihr wollt es konkret rechnen? Meldet euch – wir erstellen euch ein Angebot mit klarer Netto/Brutto-Aufstellung, das ihr direkt an die Steuerberatung geben könnt.

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