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Recht & Norm

Arbeitsplatzgröße nach ASR A1.2: Alle Richtwerte im Überblick

Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.2 regelt verbindlich, wie viel Platz ein Arbeitsplatz in Deutschland haben muss. Wir fassen die wichtigsten Werte kompakt zusammen – so, dass ihr sie direkt in der Flächenplanung einsetzen könnt.

5 Min. Lesezeit
Moderner Büroarbeitsplatz mit ausreichend Bewegungsfläche

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Sie ist rechtlich verbindlich, sobald ihr Räume für Bildschirmarbeit einrichtet – egal ob Neubau, Umzug oder Umstrukturierung.

Die Mindestwerte pro Arbeitsplatz

  • Grundfläche: mindestens 8 m² für einen Bildschirmarbeitsplatz
  • Empfohlen: 10 m² bei Standardtätigkeit
  • 12–15 m² bei Publikumsverkehr oder Sonderaufgaben
  • Bewegungsfläche: mindestens 1,5 m² frei am Arbeitsplatz
  • Tiefe hinter Schreibtisch: mindestens 1,0 m
  • Raumhöhe: ab 50 m² Grundfläche 2,75 m, ab 100 m² 3,0 m

Gangbreiten nach ASR A1.2

  • Nebengänge: mindestens 0,875 m (bis 5 Personen)
  • Hauptgänge: 1,00–1,25 m (bis 20 Personen)
  • Fluchtwege: mindestens 1,00 m, bis 20 Personen; ab 100 Personen 2,00 m
  • Türen im Fluchtweg: mindestens 0,875 m lichte Breite

Rechenbeispiel: 10 Mitarbeitende im Open Space

Für 10 klassische Bildschirmarbeitsplätze gilt:

  • 10 × 10 m² Arbeitsplatzfläche = 100 m²
  • + Hauptgang (ca. 8 m² für ein Raster von 5 × 2 Plätzen)
  • + Bewegungsfläche zwischen den Tischgruppen (ca. 12 m²)

Nettofläche für 10 Arbeitsplätze: ca. 120 m² – ohne Meeting-, Sanitär- oder Küchenfläche. Rechnet ihr diese Nebenflächen mit, landet ihr bei rund 180–200 m² Bruttofläche.

Homeoffice: Gilt ASR A1.2 auch dort?

Kurz gesagt: ja, mit Einschränkungen. Für Telearbeitsplätze(fest eingerichtetes Homeoffice) gelten dieselben Anforderungen. Für mobiles Arbeiten (gelegentliches Arbeiten von zu Hause) gilt die ASR nicht direkt – ihr solltet den Mitarbeitenden aber trotzdem eine ergonomische Grundausstattung ermöglichen. Bei Bedarf könnt ihr Homeoffice-Möbel für einzelne Mitarbeitende mieten.

Häufige Fehlerquellen bei der Planung

  • Schrank hinter dem Sitzplatz: reduziert die geforderte Tiefe von 1 m
  • Zu schmale Nebengänge zwischen Tischreihen
  • Fluchtwege durch nachträgliche Möblierung eingeengt
  • Türschwenkbereich blockiert Arbeitsplatz

Fazit

Die ASR A1.2 ist keine Empfehlung, sondern verbindlich – Verstöße führen im Ernstfall zu Anordnungen der Berufsgenossenschaft. Wer die Werte von Anfang an in die Planung einbezieht, spart sich teure Nachrüstungen.

Ihr wollt sichergehen? Sprecht uns an – wir prüfen eure Fläche kostenfrei auf ASR-Konformität und liefern die passenden Mietmöbel schlüsselfertig.

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