Recht & Norm
Arbeitsplatzgröße nach ASR A1.2: Alle Richtwerte im Überblick
Die Arbeitsstättenrichtlinie ASR A1.2 regelt verbindlich, wie viel Platz ein Arbeitsplatz in Deutschland haben muss. Wir fassen die wichtigsten Werte kompakt zusammen – so, dass ihr sie direkt in der Flächenplanung einsetzen könnt.

Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A1.2 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung. Sie ist rechtlich verbindlich, sobald ihr Räume für Bildschirmarbeit einrichtet – egal ob Neubau, Umzug oder Umstrukturierung.
Die Mindestwerte pro Arbeitsplatz
- Grundfläche: mindestens 8 m² für einen Bildschirmarbeitsplatz
- Empfohlen: 10 m² bei Standardtätigkeit
- 12–15 m² bei Publikumsverkehr oder Sonderaufgaben
- Bewegungsfläche: mindestens 1,5 m² frei am Arbeitsplatz
- Tiefe hinter Schreibtisch: mindestens 1,0 m
- Raumhöhe: ab 50 m² Grundfläche 2,75 m, ab 100 m² 3,0 m
Gangbreiten nach ASR A1.2
- Nebengänge: mindestens 0,875 m (bis 5 Personen)
- Hauptgänge: 1,00–1,25 m (bis 20 Personen)
- Fluchtwege: mindestens 1,00 m, bis 20 Personen; ab 100 Personen 2,00 m
- Türen im Fluchtweg: mindestens 0,875 m lichte Breite
Rechenbeispiel: 10 Mitarbeitende im Open Space
Für 10 klassische Bildschirmarbeitsplätze gilt:
- 10 × 10 m² Arbeitsplatzfläche = 100 m²
- + Hauptgang (ca. 8 m² für ein Raster von 5 × 2 Plätzen)
- + Bewegungsfläche zwischen den Tischgruppen (ca. 12 m²)
Nettofläche für 10 Arbeitsplätze: ca. 120 m² – ohne Meeting-, Sanitär- oder Küchenfläche. Rechnet ihr diese Nebenflächen mit, landet ihr bei rund 180–200 m² Bruttofläche.
Homeoffice: Gilt ASR A1.2 auch dort?
Kurz gesagt: ja, mit Einschränkungen. Für Telearbeitsplätze(fest eingerichtetes Homeoffice) gelten dieselben Anforderungen. Für mobiles Arbeiten (gelegentliches Arbeiten von zu Hause) gilt die ASR nicht direkt – ihr solltet den Mitarbeitenden aber trotzdem eine ergonomische Grundausstattung ermöglichen. Bei Bedarf könnt ihr Homeoffice-Möbel für einzelne Mitarbeitende mieten.
Häufige Fehlerquellen bei der Planung
- Schrank hinter dem Sitzplatz: reduziert die geforderte Tiefe von 1 m
- Zu schmale Nebengänge zwischen Tischreihen
- Fluchtwege durch nachträgliche Möblierung eingeengt
- Türschwenkbereich blockiert Arbeitsplatz
Fazit
Die ASR A1.2 ist keine Empfehlung, sondern verbindlich – Verstöße führen im Ernstfall zu Anordnungen der Berufsgenossenschaft. Wer die Werte von Anfang an in die Planung einbezieht, spart sich teure Nachrüstungen.
Ihr wollt sichergehen? Sprecht uns an – wir prüfen eure Fläche kostenfrei auf ASR-Konformität und liefern die passenden Mietmöbel schlüsselfertig.